Content:

Samstag
15.10.2011

UBI-Präsident Roger Blum erläutert für den Klein Report, wie bedeutsam der Beschluss der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen ist, weshalb er richtig ist und warum in der Beratung die SRG dennoch kritisiert wurde:

Der Entscheid ist wichtig, weil die UBI erstmals eine Beschwerde über verweigerten Zugang zum Programm im Zusammenhang mit den Wahlen entgegengenommen hat. Die Zugangsbeschwerde kommt sonst nur in Ausnahmefällen zum Zug, weil man den Medien nicht bei der Konzeption von Sendungen hineinregieren will. Normal ist, dass die UBI über die Programmbeschwerde eine bereits ausgestrahlte Sendung hinterher beurteilt und erst nachträglich sagt, ob die Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot oder das Vielfaltsgebot verletzt hat. Am Dienstag aber beschloss die UBI, gerade im Zusammenhang mit Wahlen grosszügig und nicht formalistisch zu sein und die Zugangsbeschwerde zuzulassen. Ein Antrag auf Nichteintreten wurde mit 4:2 Stimmen abgelehnt.

In der Sache aber stellte sich die UBI auf den Standpunkt, dass die SRG der Westschweiz (RTS) mit ihren Wahlsendungen in Radio und Fernsehen die Partei «La Gauche» nicht diskriminiert hat, indem sie sie in die Sendungen «Face aux petits partis» statt «Face aux partis» einteilte. Letztlich musste die SRG entscheiden, wem Nationalrat Joseph Zisyiadis zuzurechnen ist. Zisyiadis kam 2007 über die Liste der Partei der Arbeit (PdA) in den Nationalrat, rechnet sich aber heute «La Gauche/Alternative Linke» zu. Die SRG berücksichtigte jene Parteien, die 2007 die Sitze errungen haben, in diesem Fall also die PdA. Sie machte nur dort eine Ausnahme, wo in der Zwischenzeit eine neue Partei entstanden ist, die mit der alten gar nichts mehr zu tun hat (BDP).

Zisyadis hingegen ist aus der PdA der Waadt bis jetzt gar nicht ausgetreten. Darum entschied die UBI, dass die SRG im Rahmen ihrer Programmautonomie frei war, so zu entscheiden, zumal sie gleichartige Parteien gleich behandelt: «La Gauche» wurde wie jene Parteien behandelt, die noch über keinen Parlamentssitz in Bern verfügen und die auch in keinem Westschweizer Kanton mindestens sieben Prozent der Sitze errungen haben, die PdA hingegen wie jene Parteien, die in Bern vertreten sind.

In der Beratung wurde aber auch Kritik daran geübt, dass die SRG in den Wahlsendungen in allen Landesteilen, also auch in der Deutschschweiz, die kleinen Parteien bis zu fünffach benachteiligt. Der SRG wurde zu bedenken gegeben, diesen krassen Unterschied 2015 zu mildern.