Content:

Sonntag
21.08.2011

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen Wahlwerbespot der NPD nicht senden muss. Das Gericht folgte damit der Auffassung des rbb, wonach der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.

Der rbb hattte die Ausstrahlung des NPD-Wahlwerbespots am vergangenen Freitag mit der Begründung abgelehnt, der Spot erwecke den Eindruck, dass ausschliesslich Menschen ausländischer Herkunft die im Spot genannten und gezeigten Straftaten begingen. Der Spot sei damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Nach Einschätzung des rbb erfüllt er damit den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Gegen diesen Bescheid kann die NPD nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.