Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wird einen von der NPD eingereichten Wahlwerbespot nicht ausstrahlen. Der ostdeutsche Fernsehsender hat sich gegen die Ausstrahlung entschieden, nachdem das RBB-Justiziariat den Spot eingehend geprüft hat. Der vorliegende Wahlwerbespot verstosse offenkundig gegen geltendes Recht, so die Ansicht des Senders: «Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschliesslich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden, und ist damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Er erfüllt damit den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB)», teilte der RBB am Freitag mit.
Der RBB räumt der NPD die Möglichkeit ein, bis zum kommenden Montag (15. August, 10.00 Uhr) einen entsprechend geänderten Werbespot vorzulegen. Wahlwerbespots laufen in Deutschland grundsätzlich ausserhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. «Unbeschadet dessen kann der RBB die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoss gegen die allgemeinen Gesetze enthält», betonte der Sender am Freitag.