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Dienstag
08.03.2011

Mit 258 Ja-, 65 Nein-Stimmen und 38 Stimmenthaltungen hat das ungarische Parlament am Montagabend die Modifizierungen des umstrittenen Mediengesetzes und der Medienverfassung verabschiedet. Die rechtskonservative Regierung hatte die Änderungen nach einer Einigung mit der Europäischen Kommission, die mehrere Punkte beanstandet hatte, angeregt. Wie die ungarische Nachrichtenagentur MTI mitteilte, stimmten die Abgeordneten der Regierungsparteien mit Ja. Mit Nein stimmten die oppositionellen Sozialisten (MSZP) und die Grünen LMP, während sich die rechtsradikale Jobbik-Partei der Stimme enthielt.

In der neuen Fassung des Mediengesetztes wird die ursprünglich vorgesehene Pflicht zur «ausgewogenen Berichterstattung» auf Radio und Fernsehen beschränkt. Weiter wird vorgeschrieben, dass nicht einzelne Mediendienstleister, sondern das gesamte Mediensystem die Aufgabe hat, schnell, authentisch und präzise zu informieren. Medienkonzerne mit Sitz im Ausland werden neu von den im Gesetz vorgesehenen hohen Geldstrafen und vom Zwang zur Registrierung bei der ungarischen Medienbehörde befreit.

Auch eine vorherige behördliche Zulassungspflicht von Medien wurde gestrichen. Medien müssen sich nach den neuen Bestimmungen nur mehr binnen 60 Tagen bei den Behörden registrieren lassen. Eine weitere Änderung im Gesetz setzt schliesslich jene Regelung ausser Kraft, wonach Medieninhalte nicht einmal implizit Personen, Minderheiten oder Mehrheiten in der Gesellschaft beleidigen dürfen.