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Dienstag
20.12.2011

Die Domain-Registrierungsstelle Switch hat sich im Streit um den Überschuss aus den Domain-Registrierungen gegen das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) durchgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied Anfang Dezember, dass Switch den Überschuss nicht ans Bakom ausbezahlen muss. Das Bakom berief sich bei der Forderung auf die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich, gemäss welcher die Switch verpflichtet ist, die Überschüsse mittels Preissenkungen bis 2015 abzubauen. Bei der Forderung des Bakom ging es um zwei Millionen Franken, die Switch legte Beschwerde gegen die Bakom-Verfügung ein.

Über das Urteil ist man beim Bakom nicht enttäuscht: «Die Beschwerde von Switch wurde aus einem formalen Grund gutgeheissen. Das Gericht kam zum Schluss, dass wir erst den Beschwerdeentscheid des BVwG betreffend Preisgenehmigung abwarten müssen, bevor wir über die Rückerstattung von Überschüssen befinden dürfen», sagte Bakom-Mediensprecherin Caroline Sauser am Montag gegenüber dem Klein Report. «Viel wichtiger ist für uns aber, dass das Gericht die rechtlichen Grundlagen bestätigt hat. Entgegen dem Antrag von Switch hat das Gericht bestätigt, dass Switch ihre Überschüsse zur Senkung der Preise verwenden muss.»

Bei Switch gibt man sich nach dem Urteil optimistisch. «Es ist erfreulich, dass die Domain-Namen-Halter voraussichtlich vom Überschuss profitieren können», so Thomas Brunner, Geschäftsführer von Switch. «Sie haben mit ihren Abonnementszahlungen den Überschuss verursacht. Es ist nur fair, wenn er ihnen zugutekommt.» Marco D`Alessandro, Mediensprecher bei Switch, meinte: «Die Voraussetzungen sind mit diesem Urteil gegeben. Wir gehen davon aus, dass das Bakom unsere Absichten unterstützen wird.»

Beim Bakom teilt man die Ansicht nicht, dass die Überschüsse nun in Form von Preissenkungen abgebaut werden könnten. «Dies erscheint aus unserer Sicht nicht mehr realistisch, weshalb das Bakom auch die Überweisung eines Teilbetrags von zwei Millionen Franken verfügte», so Sauser. Sobald der BVwG-Entscheid über die Preisgenehmigung vorliege, werde das Bakom erneut darüber befinden, welcher Anteil der Überschüsse von Switch an den Staat zu überweisen seien. «Die Gelder bleiben zweckgebunden und müssen für die Finanzierung von Aufgaben oder Projekten von öffentlichem Interesse im Rahmen der Verwaltung des Domain-Namen-Systems verwendet werden.»

Das Bakom hat noch keinen definitiven Entscheid darüber getroffen, ob das Urteil akzeptiert wird. «Wir wollen zuerst den Entscheid analysieren», sagte Sauser.