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Mittwoch
15.06.2011

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10. Juni eine Bakom-Verfügung, die während der langwierigen Auseinandersetzung zwischen Switch und unabhängigen Hosting-Providern ausgesprochen wurde, wieder aufgehoben. Dies wurde am Dienstag bekannt. Mit einer Verfügung vom 11. April hatte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) als Aufsichtsbehörde die von ihr mit der Registrierung von .ch- und .li-Domainnamen beauftragte Stiftung Switch verpflichtet, ihre kommerzielle Tochtergesellschaft Switchplus nicht mehr länger bevorzugt zu behandeln. Zudem entzog das Bakom die aufschiebende Wirkung im Falle einer Beschwerde.

Switch reichte daraufhin am 27. Mai gegen diese Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein und beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Diesem Antrag hat das Bundesverwaltungsgericht nun am 10. Juni stattgegeben.