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Mittwoch
11.05.2011

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates ist der Meinung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber informiert sein sollten, wer mit wie viel Geld Abstimmungskampagnen finanziert. Sie hat am Dienstag eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht. «Die SPK des Ständerates hat festgestellt, dass vor Volksabstimmungen zum Teil intensive Kampagnen geführt werden, in die offenbar viel Geld investiert wird», teilte sie am Dienstag mit. Sie habe auch festgestellt, dass die Mittel offensichtlich ungleich verteilt sind. Somit sei es nicht allen Seiten möglich, eine aufwendige Kampagne zu führen. Die Kommission wolle zwar nicht verbieten, dass potente Geldgeber in Abstimmungskampagnen investieren.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollten aber darüber informiert sein, wenn jemand bereit ist, viel Geld für eine Abstimmung auszugeben. Die SPK hat deshalb mit sechs zu fünf Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, eine Motion einzureichen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament einen Entwurf für gesetzliche Grundlagen für eine Offenlegungspflicht der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen zu unterbreiten. «Abstimmungskomitees und Organisationen, die sich bei einer Volksabstimmung engagieren, sollen verpflichtet werden, die Herkunft der finanziellen Mittel ihrer Kampagne der Bundeskanzlei zu melden», so die Kommission. Sie beschränke sich bewusst auf Abstimmungskampagnen, welche in unserem System der direkten Demokratie eine grosse Rolle spielten. «Die Finanzierungsquellen der Parteien sind nicht im Visier, da eine Offenlegungspflicht im Bereich der Parteifinanzen den Ruf nach einer öffentlichen Parteienfinanzierung laut werden lassen könnte», so die SPK weiter. In diese Richtung will die Kommission jedoch nicht gehen.

Eine Kommissionsminderheit erachtete die mit der Motion geforderte Offenlegungspflicht als nicht praktikabel. Es sei kaum möglich, ein Prozedere zu finden, welches alle Akteure erfasse und das eine rechtzeitige Publikation der Beiträge vor dem Abstimmungstermin ermögliche. Damit eine solche Transparenzpflicht umgesetzt werden könne, brauche es einen aufwendigen Vollzugs- und Kontrollapparat. Eine Transparenzpflicht bringe somit viel Aufwand und habe wenig Wirkung: Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger seien nicht käuflich und würden ihre Meinung unabhängig davon bilden, wer welche Kampagne finanziert habe.