Die deutsche Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat weitere Bussen in einer Gesamthöhe von 95 000 Euro wegen Verstössen gegen die neuen Gewinnspiel-Vorschriften erlassen. Der Sender DSF wurde zu 50 000 Euro verknurrt, weil er in vier Gewinnspielsendungen gegen mehrere Vorschriften verstossen habe, darunter gegen das Verbot der Irreführung und das Verbot der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks. Mit derselben Begründung erhielt Kabel 1 (Quiz Time) eine Busse von 10 000 Euro, und Sat.1 soll 30 000 Euro bezahlen wegen dreier beanstandeter Sendungen (Quiznight).
«Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der die Gewinnspielsatzung in ihren wesentlichen Punkten bestätigt hat, lassen die Landesmedienanstalten mit den beschlossenen Bussgeldern keinen Zweifel daran, dass Verstösse gegen die Satzung im Sinne des Verbraucherschutzes weiterhin geahndet werden», kommentiert der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich die Entscheidung.
Allerdings hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verschiedene Bestimmungen von neuen Gewinnspielvorschriften für ungültig erklärt und damit die Vorschriften für Gewinnspiele im Fernsehen gelockert. Die Richter erklärten insbesondere, dass die Anrufer nicht innerhalb von höchstens 30 Minuten durchgestellt werden müssten. Zudem dürften die Moderatoren die Zuschauer animieren, wiederholt ihr Glück zu versuchen, und die Gewinnspielsendungen dürften von der Medienaufsicht auch nicht auf drei Stunden begrenzt werden.
Mittwoch
18.11.2009