Der zweite Kanal des Schweizer Fernsehens strahlt die Trickfilmserie «Die Simpsons» neuerdings mit einem Warnhinweis aus. Die Sendung sei für Kinder unter zwölf Jahren nicht geeignet, weil sie «grobe Gewaltdarstellungen und Pornografie» zeige, hatte eine Zuschauerin gegenüber dem DRS-Ombudsmann Achille Casanova kritisiert. Beispielsweise sei in der Ausstrahlung vom 6. Oktober eine Beinahe-Exekution zu sehen gewesen.
Angesichts dieser Meldung wirft der Klein Report die Frage auf, ob nicht auch für Märchen- und andere beliebte Kinderbücher entsprechende Warnhinweise erforderlich seien. Da werden im «Struwwelpeter» einem kleinen Jungen zur Strafe die Daumen abgeschnitten, in «Hänsel und Gretel» will eine alte Dame kleine Kinder verspeisen, die Lausbuben «Max und Moritz» werden gar zu Gänsefutter verarbeitet und «Schneewittchen» wird von einer eifersüchtigen Stiefmutter vergiftet, um nur einige Beispiele zu nennen. Welcher Ombudsmann schützt unsere hilflosen Kinder vor derartigen Horrorgeschichten?
Mittwoch
25.11.2009