Die Konzessionserteilung im Raum Südostschweiz, bei dem das Radio Südost (Roger Schawinski, Stefan Bühler und Daniel Sigel) gegen Radio Grischa (Südostschweiz Medien AG) unterlag, diente dem Bundesverwaltungsgericht als Leitentscheid, das heisst die darin enthaltenen Erwägungen kamen auch bei den anderen Entscheidungen zur Geltung.
Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigte sich vor allem mit der Frage, ob durch die Konzessionierung von Radio Grischa in der Region Südostschweiz die Meinungs- und Angebotsfreiheit gefährdet sei. Dies treffe zu, wenn ein Unternehmen (wie eben die Südostschweiz Medien AG) im Sendegebiet eine marktbeherrschende Stellung einnehme und diese missbrauche. Das Bundesverwaltungsgericht gelangt zum Schluss, dass dies in der Region Südostschweiz und auch in den anderen Regionen nicht ohne vertiefte Abklärung verneint werden könne. Allenfalls müsse das UVEK zur Klärung dieser Frage die Wettbewerbskommission (WEKO) beiziehen. Denn die Unternehmensgruppen, zu denen die Konzessionsempfänger gehören, haben laut Bundesverwaltungsgericht in ihren Einzugsgebieten zumindest eine «starke Stellung» inne. So ist Radio Grischa ein Sender der Südostschweiz Mediengruppe, welche bekanntlich in der Region mit zahlreichen Zeitungen und einem Lokalfernsehsender vertreten ist.
Die Initianten für ein Radio Südost, Roger Schawinski, Stefan Bühler und Daniel Sigel, fühlen sich durch die vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissene Beschwerde bestätigt. Denn bei der Konzessionsvergabe an Radio Grischa sei der Aspekt der Meinungs- und Angebotsvielfalt vollständig ausgeklammert. Gerade das Sendegebiet 32 (Graubünden und Glarus) werde durch die Medien der Südostschweiz-Gruppe fast vollständig beherrscht, wie die Initianten in einer Stellungnahme vom Montag erneut betonen. Mit dem Konzessionsgesuch für ein Radio Südost habe man dem offensichtlichen Monopol entgegenwirken wollen. Dementsprechend seien sie enttäuscht gewesen, dass das UVEK die Frage der Medienvielfalt gar nicht geprüft habe. «Der Gesetzgeber wollte nämlich genau das Gegenteil und nicht eine Zementierung bestehender Monopolstrukturen mit öffentlichen Gebührengeldern.»
Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sind die Initianten nun zuversichtlich, dass ihre Chancen intakt sind «und das Medienmonopol im Kanton Graubünden nicht länger Bestand haben wird.»
Silvio Lebrument, Geschäftsführer von Radio Grischa, rechnet nach diesem Entscheid damit, dass sich der Rechtssreit noch weitere ein- bis eineinhalb Jahre hinziehen wird, aber die Konzession für Radio Grischa schlussendlich bestätigt werden wird. «In der Zwischenzeit senden wir weiter wie bisher.» Natürlich sei man in gewisser Weise blockiert, beispielsweise bei grösseren Investitionen, «aber mit dieser Rechtsunsicherheit leben wir bereits seit Jahren.»
Montag
14.12.2009