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Dienstag
15.12.2009

Zum ersten Mal befasste sich der Presserat mit verdeckten Ermittlern der Bundeskriminalpolizei (BKP). Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte gegen die «Weltwoche» Beschwerde geführt, weil diese die Namen und die Funktion dreier Bundeskriminalpolizisten genannt hatte, die in Ermittlungen wegen Urkundenfälschung verstrickt waren. Der Presserat gibt der Redaktion des Wochenmagazins weitgehend recht und wies die Beschwerde des Fedpol ab, wie der Rat am Dienstag mitteilt.

Die drei hatten im Kommissariat verdeckte Ermittlungen der BKP gearbeitet, der eine als Chef, ein zweiter als Vize. Das Fedpol klagte, die Kriminaler könnten nicht mehr als verdeckte Ermittler tätig sein, nachdem die «Weltwoche» sie enttarnt habe. Das Wochenmagazin verteidigte sich, gegen zwei der drei laufe eine Ermittlung wegen Urkundenfälschung, die sie im Amt begangen haben sollen. Daher habe es ihre Namen nennen dürfen.

Der Presserat weist die Beschwerde ab mit der Begründung: Die «Weltwoche» durfte im Artikel «Fall Roduner: Irre Führung, amtliche Delinquenz» vom 22. Januar 2009 die Namen von Angeschuldigten nennen, weil sie die ihnen vorgeworfene Tat in ihrer staatlichen Funktion begangen haben. Sie hat die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Namensnennung) nicht verletzt.