Eine Karikatur des Papstes mit einem christlichen Kreuz in der Hand, das sich im Schattenbild zum nationalsozialistischen Hakenkreuz verwandelt, hat der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme in Schutz genommen. Es ging dabei um die Berichterstattung des Zürcher «Tages-Anzeigers» über eine Israel-Reise des Oberhauptes der Katholischen Kirche. Der Papst habe zwar vom Mitgefühl der Kirche für die Opfer des Holocaust gesprochen, nicht aber von einer Mitschuld der Kirche, was der zuständige Redaktor in einem Kommentar kritisierte.
Die zum Artikel und zum Kommentar gestellte Karikatur hätten dabei «ausschliesslich Handlungen und Äusserungen von Papst Benedikt XVI. in seiner Funktion als Papst» kritisiert, betont der Presserat in der Stellungnahme. Dadurch werde das Oberhaupt der Katholischen Kirche nicht in seinem Menschsein herabgesetzt. Zudem richte sich die Kritik der Zeitung gegen ein konkretes Verhalten des Papstes und nicht gegen katholische Glaubensinhalte. Es sei bei «Satire und Karikatur zu religiösen Themen nicht auf besondere Empfindlichkeiten von orthodoxen Gläubigen abzustellen».
Eine diskriminierende Herabsetzung einer Religionsgemeinschaft sei ebenfalls «zu verneinen, wenn ein Medienbericht lediglich Handlungen und Meinungsäusserungen von Verantwortlichen kritisiert, ohne diese Kritik zu verallgemeinern. Deshalb verstosse die beanstandete Karikatur nicht gegen das Diskriminierungsverbot. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/25380.htm
Dienstag
17.11.2009