Content:

Sonntag
15.11.2009

Im Rechtsstreit um das massenhafte Scannen von Büchern durch den Suchmaschinenbetreiber Google liegt ein neuer Vergleich vor. Der Internetgigant und die amerikanischen Verleger- und Autorenverbände haben den Vertrag am Freitag dem US-Gericht in New York vorgelegt. Der Geltungsbereich der Vereinbarung soll sich neu auf Bücher beschränken, die urheberrechtlich in den USA, in Kanada, Grossbritannien oder Australien registriert sind. Damit wären mehr als 95 Prozent der Bücher, die in anderen Ländern verlegt wurden, nicht mehr Bestandteil des «Google Book Settlements». Google müsste auch mit Schweizer Schriftstellern und Verlagen separate Verträge aushandeln.

Auch im Umgang mit «verwaisten Büchern» hat ein Umdenken stattgefunden: Autoren, die sich nicht von selbst mit Google in Verbindung setzen, um entweder eine Entfernung ihrer Bücher aus der Buchsuche zu verlangen oder um Zahlungen zu erhalten, sollen von einer Art Treuhänder gegenüber Google vertreten werden. Überdies ist vorgesehen, dass Konkurrenten von Google einen Zugang zur Bücher-Datenbank an Dritte verkaufen können.

Es wird erwartet, dass das US-Gericht demnächst einen Rahmen für Einsprüche zum neuen Vergleich bekannt gibt. Mit einem Abschluss des Hearings kann im Februar gerechnet werden.

Google will mehrere Millionen Bücher einscannen und ins Netz stellen. In der ersten Version des «Google Book Settlements» hatte sich der Suchmaschinenbetreiber verpflichtet, eine pauschale Vergütung von 125 Millionen Dollar zu entrichten. An dem finanziellen Rahmen soll sich auch in der neuen Version nichts ändern.