Die betroffenen Kreise haben zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Stellung genommen. Die Änderungsentwürfe RTVV und der SRG-Konzession gaben Anlass zu 162 Stellungnahmen. Am meisten umstritten bleibt die Lockerung der Werbe- und Sponsoringbeschränkungen für die Programme der SRG. Gemäss dem Entwurf wird die Werbezeit der SRG von bisher maximal 8 Prozent der täglichen Sendezeit auf 15 Prozent erhöht und die Unterbrecherwerberegelung gelockert. In einem Bericht veröffentlichte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Dienstag das Resultat der Vernehmlassung.
Die Zugeständnisse an die SRG werden unter anderen von Tamedia, Stiftung für Konsumentenschutz, SVP, Arbus, Schweizer Presse, VSP, Presse Suisse, Goldbach Media Gruppe, Telesuisse, Economiesuisse, Publicitas Cinecom, Schweizerischer Arbeitgeberverband, 3 Plus, Aktion Medienfreiheit und FDP abgelehnt. Begrüsst werden die Lockerungsvorschläge für die SRG von den privaten TV-Stationen wie ProSieben Schweiz, Sat.1 Schweiz und unter anderen von Publicité Romande, Swissfilm Association, Schweizer Werbung, SBV, Cinésuisse, SFP und Suissimage. Die Lockerung sollte gemäss SWA, ASW, SRG SSR, bsw und publisuisse sogar noch weitergehen. Sat.1 Schweiz weist allerdings darauf hin, dass die Liberalisierung mit Augenmass vorgenommen werden soll.
Neben den Stellungnahmen zu den Entwürfen wurde weiterer Revisionsbedarf angemeldet. Die Konsumentenorganisationen fordern ein Werbeverbot für stark zucker-, fetthaltige oder gesalzene Lebensmittel zwischen 6 und 21 Uhr. Und die Gesellschaft RadioIndustrie regt die Schaffung einer Region Zug für die Veranstaltung eines dauerhaften Jugendradios an. Verbände der Suchtprävention fordern erhöhten Gesundheits- und Jugendschutz bei der Ausstrahlung von Alkoholwerbung. Die SRG wiederum schlägt vor, swissinfo vom Werbe- und Sponsoringverbot auszunehmen und Art. 14 der SRG-Konzession entsprechend anzupassen. 3 Plus wiederum wünscht sich eine Reduktion des Umfangs des Jahresberichts von nicht konzessionierten Veranstaltern, insbesondere dass keine Meldung der Werbeeinnahmen gemacht werden muss.
Dienstag
15.12.2009