Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat ein interessantes Urteil gefällt: Wer auf einer Internetseite auch fremde Inhalte veröffentlicht, muss unter bestimmten Umständen Schadenersatz zahlen (www.bundesgerichtshof.de). Damit appellieren die Richter in Karlsruhe an die Verantwortung von Betreibern, bei fremden Inhalten genau zu prüfen, in welcher Form sie veröffentlicht werden.
Vor den Schranken des Gerichts standen Webseiten-Betreiber, die unbefugt Rezeptsammlungen mit Fotos einer anderen Webseite bebildert hatten.
Samstag
14.11.2009