Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat die Preise und die Bedingungen des Zugangs zu den Swisscom-Kabelkanalisationen für die Konkurrenz festgelegt. Der monatliche Preis für die Mitbenutzung von Kabelkanalisationen wurde für die Jahre 2007 und 2008 um rund 50 Prozent gesenkt, wie die Kommission am Mittwoch in Bern mitteilt. Damit hat die ComCom erstmals über den Zugang zur Swisscom-Kabelkanalisation entschieden. Im Rahmen eines dreijährigen Verfahrens hatte die Regulierungsbehörde über verschiedene Anträge wie Preise und Zugangsbedingungen zu befinden.
Die ComCom kommt zum Schluss, dass Swisscom infolge ihrer marktbeherrschenden Stellung den alternativen Fernmeldedienstanbietern ihr gesamtes Kabelkanalisationsnetz zur Mitbenutzung anzubieten hat, sofern ausreichende Kapazitäten vorhanden seien. Die monatlichen Preise für die Mitbenutzung von Kabelkanalisationen werden für 2007 und 2008 auf 20 Rappen gekürzt; die Swisscom hatte das Doppelte verlangt.
Im Weiteren hat die ComCom die von Swisscom verlangten Preise für Dienstleistungen überprüft und neu festgelegt. Die Stundensätze für Machbarkeitsanalysen, Projektierungen und weitere Service-Prozesse sollen um 3 bis 8 Prozent reduziert werden. Für die Preisberechnung kam die bewährte LRIC-Methode (LRIC = Long Run Incremental Cost) zur Anwendung, wie sie in der Fernmeldediensteverordnung (FDV Art. 54) vorgegeben ist. Die Swisscom wird auch verpflichtet, ab 2011 ihren Konkurrenten einen Online-Zugang zum Informationssystem anzubieten, das Auskunft über freie Kapazitäten im Kabelkanalisationsnetz gibt, wie aus Bern weiter festgehalten wird.
Mittwoch
02.12.2009