Content:

Mittwoch
28.03.2012

Bis zum Bundesgericht hatte der frühere «Tages-Anzeiger»-Redaktor Daniel Suter seinen Fall gezogen und erst Recht (Zürcher Arbeitsgericht) und dann zwei Mal nicht Recht (Obergericht, Bundesgericht) erhalten. Der Kläger hatte geglaubt, besonderen Schutz zu geniessen, da er auch Präsident der Personalkommission gewesen war. Dies hat nach dem Zürcher Obergericht nun auch das Bundesgericht verneint, unter anderem mit der Begründung, anderenfalls würden Arbeitnehmervertreter bei Massenentlassungen zulasten der anderen Angestellten privilegiert.

Suter hatte seine Stelle 2009 verloren, als der «Tages-Anzeiger» im Rahmen einer Massenentlassung 52 Mitarbeiter auf die Strasse gestellt hatte. Die Entlassungen rechtfertigte das Verlagshaus Tamedia damals mit wirtschaftlichen Gründen.

Prompt gegen das Bundesgerichtsurteil haben sich, natürlich, die Mediengewerkschaft Syndicom und der Berufsverband Impressum gestellt; letzterer wird interessanterweise heute vom Kläger Daniel Suter selber präsidiert.

Am 3.9.2009: Tamedia stellt «Solothurner Tagblatt» ein