Ab dem 1. Januar 2010 übernimmt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Verantwortung für die Ausführung der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV). Bisher war das Bundesamt für Energie dafür zuständig gewesen. Das Bakom «wird dadurch zur zuständigen Stelle für Fragen im Zusammenhang mit Störungen durch elektromagnetische Felder», teilte die Amtsstelle am Mittwoch mit. Der Bundesrat habe dies beschlossen und zugleich die Totalrevision der Verordnung angenommen, um sie an die europäische Gesetzgebung anzupassen.
Die Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit enthält detailliertere und klarere Anforderungen für alle Geräte und ortsfesten Anlagen (Fernseh-, Haushaltgeräte usw.), die Störungen verursachen oder davon betroffen sein können. Sie regelt das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Nutzung von Geräten und ortsfesten Anlagen in der Schweiz. Zudem ist neu der Hersteller allein für die Konformitätsbewertung verantwortlich und muss sich nicht mehr an eine mit dieser Aufgabe beauftragte Stelle wenden.
Das Bakom ist bereits bisher für Fragen der elektromagnetischen Verträglichkeit von Fernmeldeanlagen sowie die Ermittlung und Beseitigung von Störungen zuständig, die diese verursachen können. Die neue Kompetenz sei «daher naheliegend», heisst es weiter in der Mitteilung.
Mittwoch
18.11.2009