In vier satirischen Artikeln von Dezember 2012 bis Februar 2013 berichtete die Satirezeitschrift «Vigousse» über die missbräuchliche Platzierung einer grossen Zahl von Kindern durch die Abteilung Jugendschutz des Genfer Jugendamts. Dabei stellte die Lausanner Publikation Kinder und ihre Familien personifiziert dar.
Die Genfer Erziehungsdirektion beschwerte sich daraufhin beim Presserat und warf den Verantwortlichen bei «Vigousse» falsche Unterstellungen, die Vermischung von Fakten und Kommentar, die unterlassene Anhörung der Gegenseite sowie unzulässige Nennung des Namens einer betroffenen Familie vor.
Der Presserat hiess diese Beschwerde gegen die Zeitschrift teilweise gut. Zwar seien einige Ungenauigkeiten in den beanstandeten vier Artikeln festzustellen, doch durch den sarkastischen Tonfall sei die Leserschaft in der Lage, den kommentierenden Charakter der Berichte zu erkennen, schrieb der Rat am Dienstag.
Die Satirezeitschrift «Vigousse» habe in ihren Berichten über Missstände beim Genfer Jugendamt die Wahrheitspflicht nicht verletzt. Sie wäre aber verpflichtet gewesen, die Verantwortlichen der kritisierten Behörde mit den Vorwürfen zu konfrontieren.
Es wäre ausserdem angebracht gewesen, zum Schutz der betroffenen Kinder und ihrer Mutter die Namen zu anonymisieren, hält der Presserat fest. Medien müssten Betroffene unter Umständen vor sich selber schützen und deshalb trotz deren Einwilligung auf eine identifizierende Berichterstattung verzichten.