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Montag
26.10.2009

Die im Verband Schweizer Presse (VSP) zusammengeschlossenen Verleger haben mit einer am Montag publizierten Stellungnahme zur Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) ein «vehementes Nein zu Online-Werbung auf SRG-Sendern» ausgesprochen. Online-Werbung für die Online-Portale der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft seien «weiterhin strikte zu untersagen», fordert der Verband. «Eine Ausdehnung der Aktivitäten der gebührenfinanzierten SRG-Sender im kommerziellen Online-Bereich würde eine zusätzliche Marktverzerrung und Benachteiligung der privaten Anbieter bewirken.»

Zum Thema SRG-Online-Werbung heisst es weiter in der Stellungnahme: «Die SRG-Sender können von ihrer öffentlich finanzierten Marktstärke, ihrer Markenbekanntheit sowie von den vorhandenen Inhalten und schlecht kontrollierbaren Quernutzungen aus den gebührenfinanzierten Bereichen profitieren, welche die Marktchancen privater Anbieter verschlechtern. Die SRG hat weder einen Service Public Auftrag im Online-Bereich noch einen Auftrag zur umfassenden Multimediaversorgung. Die angestrebte Expansionsstrategie der SRG in den Bereich der Online-Werbung ist rein kommerziell begründet, sie ist weder medien- noch wettbewerbspolitisch begründbar. Es ist nicht akzeptabel, wenn die SRG im Online-Bereich, als dem verbliebenen Werbe-Wachstumsmarkt, ihre starke Marktposition ebenfalls ausweiten könnte und damit insbesondere die mit privaten Mitteln finanzierten Online-Nachrichtenportale frontal wirtschaftlich angreifen würde.»

Im übrigen begrüsst der VSP zusätzliche Werbemöglichkeiten, wie sie im Verordnungsentwurf enthalten sind. So sollen die Sender künftig einzelne kurze Fernsehspots ohne Erkennungssignale senden können. Der Verband sagt auch Ja zu einer Lockerung der Vorschriften betreffend Sponsornennung und setzt sich für die Streichung einer Bestimmung ein, wonach die Sponsornennung nur Elemente enthalten darf, «die der Identifizierung des Sponsors dienen» soll. Zudem schlägt der VSP eine neue separate Unterbrecherkategorie vor für Sendungen von mindestens 20 Minuten Dauer. Dies würde den lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstaltern «in beschränktem Rahmen zusätzliche Werbemöglichkeiten schaffen.» - Das schlägt der Bund vor zur RTVV-Revision: Bund will Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) ändern