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Samstag
26.11.2011

«20 Minuten» hat mit dem Artikel «Nun ist Alex Frei in der Super League Freiwild» die Menschenwürde des Fussballstars nicht verletzt. Der Presserat hat am Donnerstag eine entsprechende Beschwerde des FC Basel abgewiesen. Der am 7. April 2011 erschienene Artikel hatte zum Thema, dass sich die aus der Fussball-Nationalmannschaft zurückgetretenen Spieler Alex Frei und Marco Streller darauf gefasst machen müssten, dass ihnen «im Meisterschaftsalltag eine steife Brise entgegenweht und die Reisen in fremde Stadien zur Tortur werden».

Vor allem Frei sei «nun Freiwild - Artenschutz gibt es für einen, der die Nati als Captain mitten in einer Kampagne hängen lässt, keinen mehr». In Zürich, Bern oder Neuenburg wisse man längst, dass Frei wegen seiner Reizbarkeit «eine optimale Zielscheibe» sei.

Daraufhin verlangte Josef Zindel, Leiter Kommunikation/Öffentlichkeitsbeauftragter des FC Basel, vom Presserat, zu beurteilen, ob der Artikel von «20 Minuten» nicht berufsethische Normen, insbesondere die Ziffer 8 (Menschenwürde) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», verletzt hat - dies namentlich in den Artikelpassagen, in denen Begriffe verwendet werden, «die sonst in der Tier- und Pflanzenwelt verwendet werden und in denen Pfeifkonzerte, Provokationen und Trash Talk in einen direkten Zusammenhang mit `Unterhaltung` gestellt werden».

Der Presserat stört sich indes nicht an der Kritik an Alex Frei: «Wer als Sportler, Künstler oder Politiker im Rampenlicht steht, nimmt damit in Kauf, dass die Medien über diese Tätigkeit nicht nur positiv berichten, sondern unter Umständen harsche Kritik üben», hielt er am Donnerstag in seinem Urteil fest. Harsche und fragmentarische kommentierende Wertungen und polemische Kommentare seien zulässig, solange sie als Wertungen erkennbar und in der Herabsetzung nicht krass unfair seien. Im konkreten Fall erscheine die Verwendung der Termini «Freiwild» und «Artenschutz» als «problematisch oder zumindest unbedacht, selbst wenn bildhafte Vergleiche im Sport üblich sein mögen und die beiden Begriffe im beanstandeten Artikel nicht im herkömmlichen Sinn zu verstehen sind».

Den Artikel aber als Verletzung der Menschenwürde von Alex Frei und als Aufruf zu Gewalt zu interpretieren, geht nach Auffassung des Presserats «allerdings deutlich zu weit». «Auch wenn `20 Minuten` beschreibt, dass Frei künftig in den gegnerischen Stadien mit noch mehr Provokationen der gegnerischen Fans zu rechnen habe, ruft die Zeitung die Fans dadurch noch nicht zu entsprechendem Tun auf», so der Presserat. «Was man auch immer von dieser Kritik halten mag: Damit bewegt sich der Journalist berufsethisch jedenfalls innerhalb der Grenzen des Zulässigen», lautet das Presserat-Fazit.