Der Preisüberwacher will den Anbieterwettbewerb bei der Plakatierung auf öffentlichem Grund stärken. Er empfiehlt deshalb denjenigen Gemeinden, welche Konzessionsverträge vergeben, für ein funktionierendes Ausschreibungsverfahren zu sorgen, damit mittelfristig die Endkundenpreise unter Druck geraten. Sollte der Aufruf nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen, behält er sich weitere Schritte vor.
Der Preisüberwacher hält fest, dass die erhoffte Belebung der Wettbewerbssituation bisher ausgeblieben sei. Die Ergebnisse der Umfrage «Plakatierung auf öffentlichem Grund: Ausschreibungen als wirkungsvolles Wettbewerbsinstrument?» in den grösseren Kantonshauptorten, in Winterthur und Lugano hätten den Schluss nahegelegt, dass die Allgemeine Plakatgesellschaft AG (APG) über eine marktbeherrschende Stellung bezogen auf den Markt für Plakataushang auf öffentlichem Grund verfüge, schlussfolgert Preisüberwacher Stefan Meierhans im aktuellen Newsletter seiner Abteilung. Gemäss eigenen Angaben verfügt die APG über einen Marktanteil von 75 Prozent des Plakatmarktes.
«Die von der Wettbewerbskommission erwarteten Markteintritte sind im letzten Jahrzehnt ausgeblieben», heisst es in der EVD-Mitteilung weiter. «Eine Vergabe von Konzessionsverträgen mittels Ausschreibungen kann jedoch nur dann als wirkungsvolles Wettbewerbsinstrument angesehen werden, wenn sie zu ernsthaftem Anbieterwettbewerb mit mehreren Wettbewerbern führt.» Damit Ausschreibungen als Wettbewerbsinstrument mittelfristig funktionieren könnten, seien deshalb geeignete Ausschreibungsmodalitäten vorzusehen.
Um den Wettbewerb zu fördern, hat der Preisüberwacher denn auch gleich einige Vorschläge bereit. So sollen künftig etwa für die Vergabe der Konzessionen fixe Gebühren statt variable Umsatzbeteiligungen verlangt werden. «Laut gängiger ökonomischer Theorie führen die variablen, umsatzabhängigen Gebühren zu einer Angebotsverknappung und einer Preiserhöhung», heisst es vonseiten des Preisüberwachers. Derzeit sei es üblich, die Konzessionsgebühr im Konzessionsvertrag im Schnitt etwa bei 40 Prozent des Umsatzes festzulegen.
Ein weiterer Vorschlag ist es, unter der Voraussetzung dieser fixen Gebühren die Konzessionsvergabe durchzuführen, und zwar mit Vorgaben zum Endkundenpreis. Das heisst, dass die Plakatierungsfirma, welche den tiefsten Endkundenpreis offeriert, den Zuschlag erhält.
Weiter schlägt der Preisüberwacher vor, dass in den grösseren Städten mehrere Lose vergeben werden, damit neben der APG weitere Plakatierungsunternehmen die Möglichkeit haben, ein alternatives nationales Netz parallel anzubieten oder zumindest ein Angebot in den grössten Städten aufzubauen. «Es liegt im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs und ist Voraussetzung für eine funktionierende Auktion, dass mehrere Unternehmen auf dem Markt tätig sind», so der Preisüberwacher.
Ausserdem schlägt der Preisüberwacher vor, dass die Vergabeintervalle kurz gehalten werden, um den Markteintritt anderer Gesellschaften zu erleichtern, und dass die Infrastruktur nach Ablauf der Konzession an die Gemeinde zurückgeht, damit der bisherige Konzessionsinhaber keine Vorteile gegenüber neuen Anbietern im Markt hat.