Die Piratenpartei und die Jungfreisinnigen der Schweiz fordern in einer Petition die Abschaffung der Suisa-Gebühren auf Leerdatenträger. Die Suisa ziehe mit diesen Abgaben «auf Vorrat» Gebühren ein, so die Argumentation der beiden Parteien. Für ein Gigabyte Speicherplatz gebe man beim Kauf eines MP3-Players 70 Rappen an die Suisa ab, ungeachtet des Ursprungs der darauf gespeicherten Musik. «Wenn wir bereits bezahlte Werke auf weiteren Geräten speichern, bezahlen wir mehrfach für dieselben Nutzungsrechte.»
Die beiden Parteien monieren, dass nicht nur Videos und Musik - die meist urheberrechtlich geschützt sind -, sondern auch eigene Textdokumente, Ferienfotos und -videos auf den Datenträgern abgespeichert werden. Damit ziehe die Suisa Gebühren ein, obwohl der Konsument keinen Nutzen davon habe.
Die Suisa begann 1992, Gebühren auf leere Datenträger zu erheben. Seit 2007 sind die Gebühren nun für Kassetten, CDs, DVDs und MP3-Player fällig. Zugelassene Verwertungsgesellschaften können auf Leerdatenträger Gebühren erheben, um Einnahmen zu generieren, wenn urheberrechtlich geschützte Werke im privaten Kreis weitergegeben werden. Die Verbreitung im privaten Umfeld ist laut Urheberrechtsgesetz legal.