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Donnerstag
22.12.2011

Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung von Margrit Zopfi und Esther Wyler durch die Vorinstanz. Am Mittwochmittag haben die Lausanner Richter ihre Begründung bekannt gegeben. Für den Journalisten Alex Baur, der den Sozialmissbrauch in Zürcher Amtsstuben publik gemacht hat, ein Hohn: «Im Punkt 1 ihrer Erwägungen bringen sie es direkt zum Ausdruck: Der Antrag der Verteidigung auf eine öffentliche Beratung wird abgewiesen. Begründung: keine», sagte Baur gegenüber dem Klein Report am Mittwoch.

Beamte, die auf Missstände in ihrem Amt stossen, haben sich an den Dienstweg zu halten. «Auch wenn ihre Vorgesetzten die Verursacher derselben Missstände sind», so der «Weltwoche»-Journalist. «Wenden sie sich an die Öffentlichkeit, sind sie wegen Amtsgeheimnisverletzung zu verurteilen und zu bestrafen», so der Recherchejournalist.

SP-Nationalrat Daniel Jositsch, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht, hat zusammen mit FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger im Namen von Margirt Zopfi und Esther Wyler das Urteil des Obergerichtes ans Bundesgericht weitergezogen. «Sie ziehen nun die Konsequenzen aus dem Verdikt und lancieren eine parlamentarische Initiative, welche künftigen Whistleblowern einen rechtlichen Schutz bieten will», so Baur gegenüber dem Klein Report.

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