Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch den Freispruch des früheren Stadtzürcher SVP-Parteisekretärs Karl Schroeder sowie eines Werbers und eines Grafikers im Zusammenhang mit SVP-Abstimmungswerbung bestätigt. Das Plakat «Kosovo-Albaner - Nein» sei nicht rassendiskriminierend. Vor einem Jahr kam das Bezirksgericht Zürich zum gleichen Schluss. Nach Ansicht des Rechtsvertreters des Klägers, eines Kosovo-Albaners, war mit den Abstimmungs-Werbemitteln der SVP bewusst die Botschaft «Kosovo-Albaner Nein» transportiert worden, da die vorangestellte Zeile «Kontaktnetz für» nur kleingedruckt gewesen sei. Das Obergericht aber befand, die Plakate und Inserate seien durch ein deutlich sichtbares SVP-Signet klar als Abstimmungswerbung erkennbar gewesen - auch für politisch nicht Interessierte und Nicht-Zürcher. Ein Verstoss gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm wäre nur bei einer «besonderen Intensität» eines Aufrufs oder einer Diskriminierung gegeben, hielt das Gericht fest. Gerade in Abstimmungskämpfen dürften durchaus auch kritische Äusserungen zu Ausländern gemacht werden, selbst wenn sie Emotionen weckten, meinte eine Richterin. «Abstimmungskämpfe dürfen auch etwas plakativ sein», betonte sie.
Mittwoch
18.12.2002