Der Bundesrat lockert seine planwirtschaftliche Medienpolitik ein bisschen: Bald dürfen konzessionierte regionale Fernsehstationen ihre Programme auch ausserhalb ihrer Versorgungsgebiete digital - über Kabelnetze wie auch Internet - verbreiten.
Um das staatsnahe Fernsehen SRG zu schützen, durften die konzessionierten regionalen Fernsehprogramme bisher nur innerhalb ihres konzessionierten Versorgungsgebiets senden.
Bei der UBS nahm man das Notrecht zur Hilfe, in den Medien geht es (noch) einfacher im Moment. Denn der Bundesrat kann «von dieser Verbreitungseinschränkung Ausnahmen vorsehen», wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Dienstag mitteilte. «Dies soll nun geschehen.»
Dazu hat das Bundesamt nun eine Anhörung gestartet. Stellungnahmen können bis am 17. Dezember 2012 eingereicht werden.