Content:

Mittwoch
24.02.2010

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der deutschen Landesmedienanstalt (ZAK) verhängt gegen den Quiz-Sender 9Live eine Geldbusse von 115 000 Euro. Es geht um irreführende Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten. Das Bussgeld-Konto des Senders beläuft sich total bereits auf 230 000 Euro. Auch Super RTL und DSF müssen zahlen.

Die Sender haben gegen die seit einem Jahr geltende Gewinnspielsatzung verstossen. Die Satzung soll Täuschungen bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen ausschliessen. Die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Dazu muss der Jugendschutz gewährleistet sein. Ein Aufbau von Zeitdruck ist unzulässig.

Jahrelang konnte die ZAK gegen diese Verstösse nur mahnend den Zeigefinger erheben. Erst die neue Gewinnspielsatzung erlaubt es der Aufsichtskommission, auch Geldbussen zu verhängen. Und die erreichen vor allem für 9Live langsam empfindliche Höhen. Super RTL muss 5000 Euro Busse bezahlen und das deutsche Sportfernsehen DSF 10 000 Euro.

Total verhängte die ZAK 2009 in 25 Fällen Bussgelder in einer Gesamthöhe von 280 000 Euro.