Content:

Freitag
17.06.2016

Medien / Publizistik

Der deutsche TV-Moderator Günther Jauch («Wer wird Millionär?») und seine Frau Dorothea gingen durch alle Instanzen und sind am Schluss vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Strassburg gescheitert. Die Klage, so schreibt meedia.de, sei offensichtlich unbegründet, urteilte das Gericht und liess die Klage deshalb gar nicht erst zu.


Der Gerichtshof wies eine Beschwerde des Ehepaars ab, das seine Privatsphäre verletzt sah. In dem Streit ging es um einen Artikel und Fotos in der deutschen Zeitschrift «Bunte», die 2006 über die Hochzeit des Paares in einem Potsdamer Schloss berichtet hat. Über ihren Anwalt hatten sie sich vorab Presseberichte verbeten.

Schon vor einem Hamburger Gericht hatten Jauch und seine Frau vergeblich auf Schadenersatz geklagt. Auch die Strassburger Richter sahen in der Berichterstattung keine Rechtsverletzung. Die deutschen Gerichte hätten das Recht des Ehepaars auf Privatsphäre sorgfältig gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen.

Die Ehefrau von Günther Jauch, Dorothea Sihler-Jauch, hatte wegen der Veröffentlichung der Bilder und des Berichts über die Hochzeit in Potsdam ein Schmerzensgeld in der Höhe von 75 000 Euro und ein Schadensersatz von 250 000 Euro gefordert. Auch Günther Jauch forderte Schadensersatz.
Diese Entscheidung ist endgültig, der Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist damit beendet. Die Forderungen des Ehepaars seien «offensichtlich unbegründet gewesen», stellten die Strassburger Richter fest, wie deutsche Medien berichten.