Für 125 Millionen US-Dollar hat sich Google im Jahr 2008 in den USA das Recht erkauft, alle in den Vereinigten Staaten registrierten Bücher zu digitalisieren und zu verkaufen - ohne dafür eigens die Zustimmung der jeweiligen Autoren einholen zu müssen. Dies betraf notabene auch Bücher ausländischer Autoren. Nicht zuletzt deshalb stehen heute bereits 15 Millionen Werke in der digitalen Bibliothek Google Books - teils gratis zum Download, teils nur in Auszügen. Am Mittwoch wurde Googles Digitalisierungsprojekt aber arg ausgebremst. Ein New Yorker Bezirksrichter kippte den 2008 abgeschlossenen, Google Book Settlement genannten Vergleich zwischen dem Internetriesen und amerikanischen Autoren und Verlagen.
«Heute ist ein wichtiger Tag für das Urheberrecht», sagte am Mittwoch Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. «Das Urteil von Judge Chin zeigt der ganzen Welt, dass geistiges Eigentum nicht aufgrund privater oder kommerzieller Interessen zur Disposition gestellt werden kann.» Das Scheitern des von Google angestrebten Vergleichs dürfe allerdings nicht bedeuten, das Ziel der Digitalisierung des kulturellen Erbes in Buchform aus dem Blick zu verlieren, betonte Honnefelder. «Deswegen werden wir gemeinsam mit unseren Partnern in Bibliotheken, Autorenverbänden und VG Wort intensiv weiter daran arbeiten, dass vergriffene und verwaiste deutsche Bücher im Internet zugänglich werden, ohne dass es dabei zu Verletzungen der Rechte ihrer Urheber kommt», erklärte Honnefelder. So unterstütze und fördere der Börsenverein beispielsweise intensiv das Projekt der Deutschen Digitalen Bibliothek.
Der Börsenverein hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des ersten Entwurfs eines Google Book Settlements im Oktober 2008 die Tragweite des Vergleichs erkannt und seither wiederholt auf die mit dem Settlement verbundenen Gefahren für Urheber, Verlage und Gesellschaft hingewiesen. Er war massgeblich an der Entwicklung einer gemeinsamen Lösung für den Umgang mit dem Settlement beteiligt, die von der Verwertungsgesellschaft Wort, dem Verband deutscher Schriftsteller in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie den entsprechenden Institutionen in Österreich und der Schweiz mitgetragen wurde. Im Auftrag seiner Mitgliedsverlage reichte der Börsenverein gemeinsam mit etlichen europäischen Partnern im August 2009 einen Schriftsatz mit Einwänden, sogenannten «objections», gegen den ursprünglichen Settlement-Entwurf beim Gericht ein. Im Januar 2010 hat diese vom Börsenverein mit angeführte Gruppe gegen das überarbeitete Settlement erneut Einwände beim U.S. District Court New York vorgebracht.