Das EU-Parlament debattiert derzeit über eine Harmonisierung des EU-Urheberrechts. Bliebe es bei der aktuellen Fassung, so hätte dies weitreichende Folgen, unter anderem auch für Fotografen und Medienschaffende.
Stein des Anstosses in der Fassung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments ist eine Passage, welche - sinngemäss übersetzt - die «gewerbliche Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen von Gebäuden, die permanent öffentlich zugänglich sind», einer vorgängigen Bewilligung durch den Urheber unterwerfen.
Dies wäre das Ende der sogenannten «Panoramafreiheit», die derzeit noch in den meisten Ländern der EU und auch der Schweiz gilt. Konkret würde dies bedeuten, dass jede Art von gewerblicher Nutzung von Bildern oder Videoaufnahmen von öffentlich zugänglichen, aber urheberrechtlich geschützten Gebäuden untersagt wäre.
Ein Fotograf dürfte also seine Aufnahmen nicht verwenden oder verteilen, bevor er den Rechteinhaber kontaktiert und von diesem eine Bewilligung - allenfalls gegen Entgelt - erhalten hat. So müsste ein Fotograf, der ein Gebäude ablichten will, beispielsweise den Architekten des Gebäudes anrufen, um sein «OK» einzuholen. Was zunächst absurd wirkt, könnte schon am 9. Juli zur Realität werden, wenn im Parlament über den Entwurf abgestimmt wird.
Welche Auswirkungen das allenfalls in der Schweiz haben würde, steht noch in den Sternen. Juristisch wären jedenfalls alle Aufnahmen erfasst, die im EU-Raum gemacht wurden und auch dort wieder gewerblich verbreitet werden, was beispielsweise bei Youtube-, Facebook- oder Wikipedia-Publikationen stets der Fall wäre.