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Montag
14.09.2009

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür ist mit den von Google getroffenen Massnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre auf Google Street View nach wie vor unzufrieden. Thür empfiehlt Google gemäss einer Mitteilung vom Montag, einem Paket von sechs konkreten Forderungen Folge zu leisten. Falls Google die Empfehlungen innert 30 Tagen nicht annimmt, droht ein Verfahren am Bundesverwaltungsgericht.

Thür habe Google bereits mehrere Mängel mitgeteilt, worauf Google Massnahmen vorschlug, die noch nicht zu überzeugen vermochten, heisst es in der Mitteilung. Der Datenschutzbeauftragte fordert nun unter anderem, dass der Anonymisierung im Umfeld heikler Einrichtungen wie etwa Spitälern, Schulen oder Gefängnissen besondere Beachtung geschenkt wird. Bilder von Privatstrassen oder Gärten, die für Passanten sonst nicht einsehbar sind, sollen entfernt werden und die Kameras auf den Google-Autos niedriger montiert werden. Sowohl eine Woche vor den Aufnahmen als auch eine Woche vor deren Aufschaltung soll Google informieren, welche Städte und Dörfer betroffen sind.

Google-Datenschützer Peter Fleischer zeigte sich in einem Statement gleichentags enttäuscht darüber, dass Thür die bereits vorgeschlagenen Massnahmen nicht akzeptiert. Es seien bereits mehrere Verbesserung vorgenommen worden oder im Gang. Fleischer sieht das Ultimatum von Thür als Entscheid, das Thema vor Gericht zu behandeln. Er werde jeglicher Klage energisch entgegentreten, gibt sich Fleischer kämpferisch.