Die UPC Cablecom blitzt vor dem Bundesverwaltungsgericht ab: Es hat die Beschwerde der Schweizer Kabelnetzbetreiberin gegen den Aufschaltentscheid des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) für den Sender Joiz abgewiesen. Damit ist die UPC Cablecom dazu verpflichtet, den Jugend-TV-Sender auf ihr analoges Kabelnetz aufzuschalten.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird der Entscheid des Bakom vom letzten Jahr bestätigt - und soll nun umgesetzt werden: Joiz soll spätestens ab Ende 2011 von UPC Cablecom auch analog verbreitet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei in allen relevanten Punkten der ersten Instanz recht gegeben.
Mit dem Entscheid wird UPC Cablecom dazu verpflichtet, Joiz während drei Jahren sowohl im digitalen als auch auf ihrem analogen Kabelnetz zu verbreiten. Damit werden 700 000 weitere Haushalte in der Deutschschweiz erschlossen.
«Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine weitere Bestätigung für Joiz und ein Sieg für die junge Generation in der Schweiz», kommentierte Alexander Mazzara, CEO von Joiz, das Urteil am Mittwoch gegenüber dem Klein Report. «Die Faktenlage war aus unserer Sicht eindeutig, darum haben wir auch dieses Urteil erwartet», so Mazzara weiter.
Das Urteil müsse spätestens drei Monate nach Ablauf der Rekursfrist umgesetzt werden. Die Cablecom habe jedoch beantragt, dass sie sechs Monate Zeit für diese Umsetzung brauche, um Kunden zu informieren. «Das Gericht gewährte der Cablecom nun drei Monate», erklärte Mazzara gegenüber dem Klein Report den weiteren Verlauf.