Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Initianten des Lokalradios Radio Südost und der Radio AG für ein Aargauer Lokalradio gegen das Vorgehen des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) abgelehnt. Dieses soll prüfen, ob den beiden grossen Medienhäusern in den Kantonen Graubünden und Aargau eine missbräuchliche wettbewerbsbeherrschende Stellung nachgewiesen werden kann. Damit sind die Initianten des Lokalradios allerdings nicht zufrieden: «Das Bakom ist die falsche Institution», sagte Stefan Bühler, Mitinitiant von Radio Südost, am Montag gegenüber dem Klein Report. Er ist der Meinung, dass schon jetzt die Wettbewerbskommission (WEKO) aufgrund der Kompetenzen die Prüfung übernehmen sollte.
Vorausgegangen war ein Konzessionsentscheid des UVEK zugunsten von Radio Grischa. Die Konzession wurde nach einer Beschwerde von Radio Südost vom Bundesgericht aber für ungültig erklärt und der Entscheid ans UVEK zurückgewiesen. «Keiner der Bewerber darf über eine marktbeherrschende Stellung verfügen und diese auch missbrauchen», teilte das BAKOM damals mit. Sollte das BAKOM nun doch zum Schluss kommen, dass die Konzession an Radio Grischa aus wettbewerbsrechtlichen Gründen unkritisch sei, würde Bühler den Entscheid anfechten, worauf dann doch noch die WEKO prüfen müsste, ob die Stellung der grossen Medienhäuser nicht nur marktbeherrschend, sondern auch missbräuchlich ist.