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Freitag
23.10.2009

Die USA haben die Schweiz um die Auslieferung von Roman Polanski ersucht. Das formelle Auslieferungsersuchen ist am Donnerstagabend beim Bundesamt für Justiz (BJ) eingetroffen, wie die Behörde am Donnerstagabend bekannt gab.

Der französisch-polnische Filmregisseur war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftgesuchs in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Wie diese Woche bekannt wurde, hatte das BJ die USA aktiv über die geplante Einreise Polanskis informiert. Am Donnerstag übermittelte die US-Botschaft in Bern innerhalb der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen Frist von 40 Tagen dem BJ das formelle Auslieferungsersuchen.

Das US-Auslieferungsersuchen stütze sich auf einen Haftbefehl vom 1. Februar 1978 des Superior Court of the State of California for the County of Los Angeles, schreibt das Bundesamt. Das Gericht hatte den Haftbefehl erlassen, weil Polanski an jenem Tag entgegen seiner Zusicherung nicht vor dem Richter erschienen war. «Polanski hatte sich in der US-Strafuntersuchung des Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen schuldig bekannt. Er wird von den US-Behörden gesucht, damit das zuständige Gericht eine Strafe für dieses Delikt aussprechen kann», teilen die Beamten weiter mit.

Das BJ wird das Auslieferungsersuchen an den Kanton Zürich zwecks Anhörung von Roman Polanski weiterleiten. Gestützt auf die Anhörung und auf die Stellungnahme des Anwaltes von Polanski wird das BJ über die Auslieferung entscheiden. Einen Auslieferungsentscheid des BJ kann Polanski beim Bundesstrafgericht sowie beim Bundesgericht als letzte Rekursinstanz anfechten.