Das Landgericht Berlin hat zwei Geschäftsführer und eine Geschäftsführerin des Suhrkamp-Verlages zu einer Schadenersatzzahlung an Hans Barlach verurteilt. Die Geschäftsführung muss nun aber nicht nur 282 486.40 Euro Schadenersatz bezahlen, zusätzlich wird die Geschäftsführerin Ulla Unseld-Berkéwicz von ihrem Posten abberufen.
Barlach, der mit der Medienholding Winterthur eine Minderheitsbeteiligung am Verlag hält, hatte die Geschäftsführung wegen der Nutzung einer Berliner Immobilie auf Schadenersatz verklagt und die Abberufung von Unseld-Berkéwicz gefordert. Anlass für den Streit gab der Umstand, dass die Vermieterin der Liegenschaft gleichzeitig auch die nun abberufene Geschäftsführerin ist. Das habe zu einer unzulässigen Vermischung zwischen privatem und geschäftlichem Bereich geführt und sei wirtschaftlich für den Verlag nicht tragbar, argumentierte Barlach.
Laut dem Urteil des Landgerichtes hatten die Geschäftsführer darauf beharrt, dass es seit jeher der Funktionsweise und dem Geschäftsmodell des Suhrkamp Verlages entspräche, repräsentative Räumlichkeiten ausserhalb der offiziellen Gesellschaftsräume bereitzustellen, um sie nach Art eines literarischen Salons zu nutzen und Schriftsteller auf familiäre Art zu empfangen und zu betreuen. Der Anwalt der Beklagten kündigte an, in Berufung zu gehen. Er wirft Barlach vor, den Verlag auspressen zu wollen.