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Montag
02.11.2009

Mit dem Beitrag «Skandal um ein Pflegekind» in der Sendung «Rundschau» hat das Schweizer Fernsehen (SF) das Gebot der sachgerechten Berichterstattung verletzt. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) bestätigt.

Im am 2. April 2008 ausgestrahlten, knapp zehnminütigen Beitrag werden die Ergebnisse einer aufsichtsrechtlichen Untersuchung der Kammer für Vormundschaftswesen des Obergerichts des Kantons Aargau im Zusammenhang mit zwei von der Vormundschaftsbehörde Reinach/AG in den Jahren 1996 und 1999 angeordneten Pflegeplatzierungen eines Mädchens thematisiert. Das Gericht war damals zum Schluss gekommen, dass die beiden Pflegeplatzierungen weder unsachgemäss noch gesetzeswidrig gewesen seien. Im Beitrag wurde dieser Entscheid von verschiedenen Seiten kritisiert.

Daraufhin legte der Präsident der Vormundschaftskammer bei der UBI Beschwerde ein und erhielt Recht. Demnach hat der Beitrag das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt. Daraufhin legte die SRG beim Bundesgericht Beschwerde ein, diese wurde nun aber abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne hat die UBI zu Recht festgestellt, dass der Präsident der obergerichtlichen Vormundschaftskammer zu den Vorwürfen nicht ausreichend Stellung nehmen konnte. Damit bleibe der Vorwurf bestehen, dass die Berichterstattung in wesentlichen Punkten unvollständig und einseitig gewesen sei. Es handle sich dabei aber nicht um ein krasses Beispiel der Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten, sondern eher um einen Grenzfall.