Die Sichtbarkeit erhöhen: Ein langjähriges Streitthema mit den Suchmaschinen-Konzernen. Wie kommt ein Produkt in die erste Reihe von angezeigten Abfragen?
Zu «keyword-bidding» hat die Wettbewerbskommission (Weko) nun zwei Untersuchungen eröffnet. Denn auf diese Schlüsselwörter können die Kunden Gebote abgeben, um die Sichtbarkeit ihres Angebots gegenüber der Konkurrenz zu erhöhen.
Bei der Weko seien mehrere Selbstanzeigen eingereicht worden, wie diese am Donnerstag bekannt gab.
Einerseits hätten sich mehrere Unternehmen aus der Reisebranche und andererseits mehrere Online-Casinos untereinander darauf geeinigt, «sich auf den wichtigsten Suchmaschinen nicht gegenseitig zu konkurrenzieren».
Die Firmen hätten darauf verzichtet, «Gebote auf Schlüsselwörter abzugeben, welche die Marken ihrer Konkurrenten betrafen», teilen die Wettbewerbshüter dazu mit.
Das könne eine unzulässige Abrede mit wettbewerbsbeeinträchtigender und für Konsumentinnen und Konsumenten nachteiliger Wirkung darstellen. «Durch den gegenseitigen Verzicht auf Gebote könnten die Suchergebnisse so beeinflusst worden sein, dass der Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern erschwert wurde», heisst es zur Untersuchung.
Im Reisebereich seien drei Unternehmen betroffen, die in der Schweiz Pauschalreisen anbieten und bei den Schweizer Online-Casinos seien «nahezu sämtliche» Anbieter dabei.




