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Mittwoch
29.04.2026

Medien / Publizistik

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Ein Entwurf für eine Branchenvereinbarung geht seit Wochen zwischen dem Verlegerverband (VSM) und der Gewerkschaft Syndicom hin und her.

Am 28. April hat die Gewerkschaft der Vereinbarung «zur Regelung der Mindestarbeitsbedingungen in der Presse zugestimmt».

Die Branchenvereinbarung bleibe aber in einem zentralen Punkt hinter den Forderungen von Syndicom. «Der grösste Kritikpunkt betrifft die Honorare für freie Medienschaffende. Diese sind in der Branchenvereinbarung nicht verbindlich festgelegt, sondern sollen lediglich angemessen sein», schreibt die Gewerkschaft am Mittwoch. «Angesichts der Tatsache, dass freie Medienschaffende die Folgen des vertragslosen Zustands besonders stark zu spüren bekommen haben, ist das ungenügend.»

Die Vereinbarung verpflichte die unterzeichnenden Verlage erstmals seit Jahrzehnten zur Einhaltung verbindlicher Mindeststandards. Verbesserungen gebe es bei den Einstiegslöhnen in den Journalismus. Sie lägen über dem bisherigen Niveau und korrigierten einen Teil der strukturellen Unterbezahlung junger Medienschaffender.


Der Verband Schweizer Medien (VSM) wird am 7. Mai über die Branchenvereinbarung entscheiden.

Damit sie in Kraft tritt, müssen genügend Verlage diese unterschreiben, damit mindestens 3’000 Beschäftigte vertragsunterstellt seien, so Syndicom. «Das sind gemäss dem vereinbarten Quorum drei Viertel der potenziell Unterstellten.»

Falls die Vereinbarung zustande kommt, ist sie auf drei Jahre nach Inkrafttreten bis 2029 befristet.