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Sonntag
02.04.2023

TV / Radio

Die Leitung von Radio Cité hatte nicht genug Raum, Stellung zu den Vorwüfen zu nehmen...      (Bild Screenshot RTS)

Die Leitung von Radio Cité hatte nicht genug Raum, Stellung zu den Vorwüfen zu nehmen... (Bild Screenshot RTS)

Radio Télévision Suisse (RTS) hat über Vorwürfe der Mitarbeitenden des Genfer Lokalradios Cité gegen die eigene Geschäftsführung berichtet – viel zu einseitig, befand die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Der französischsprachige Sender berichtete am 31. Mai 2022 im Rahmen eines Radiobeitrags und eines Online-Artikels über die Arbeitsbedingungen bei Radio Cité. 

Darin ging es namentlich um gravierende Vorwürfe von Mitarbeitenden, die Untersuchungen beim zuständigen kantonalen Arbeitsinspektorat und beim Bundesamt für Kommunikation auslösten. 

Konkret war in dem Bericht von Löhnen unter dem gesetzlichen Minimum, Intransparenz und einer «brutalen Führung» die Rede. Der Direktion wurden «Demütigung und Infantilisierung, redaktionelle Eingriffe oder sogar wiederkehrende Kündigungsdrohungen» vorgeworfen.

Weiter steht in dem Online-Artikel, dass die Direktorin Viviane de Witt gegenüber RTS die Kontrolle durch die Arbeitsaufsichtsbehörde bestätigte und beabsichtige, «eine Charta aufzustellen, die das akzeptable oder inakzeptable Verhalten von Management und Mitarbeitern auflistet». 

Und weiter: «Nach dem Lohn von 3'000 Franken gefragt, beendete sie das Telefoninterview jedoch plötzlich.»

In der Beratung der UBI stand die Frage im Zentrum, ob das Radio Cité respektive die Direktorin mit allen Vorwürfen konfrontiert worden seien und deren Standpunkt angemessen zum Ausdruck kam. 

«Nach einer kontroversen Debatte befand eine Mehrheit der Kommission, dass dies nicht der Fall war und die Redaktion dabei journalistische Sorgfaltspflichten verletzt hat», schreibt das Gremium in einer Mitteilung. 

Den Zuhörenden respektive den Online-Leserinnen sei es nicht möglich gewesen, sich eine eigene Meinung zu den thematisierten Vorwürfen zu bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde dadurch verletzt. 

Die UBI hat die Beschwerden jeweils mit fünf zu drei Stimmen gutgeheissen. 

Nichts auszusetzen hatte das Aufsichtsgremium dagegen an einem «Kassensturz»-Beitrag von SRF zur Bewerbung eines Angebots von Sunrise.