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Mittwoch
23.02.2022

Medien / Publizistik

Der Klägerin «gelingt es nicht glaubhaft zu machen, dass die beanstandeten Passagen im umstrittenen Artikel unlauter sind», so der Zürcher Handelsrichter. (Bild © SRF)

Der Klägerin «gelingt es nicht glaubhaft zu machen, dass die beanstandeten Passagen im umstrittenen Artikel unlauter sind», so der Zürcher Handelsrichter. (Bild © SRF)

Im Januar konnte Partrizia Laeri im Januar gerichtlich durchsetzen, dass Inside Paradeplatz sexistische Aussagen in einem Artikel über ihr Finanzportal Ellexx löscht. Bei der zweiten Runde vor dem Zürcher Handelsgericht muss sie nun eine Niederlage einstecken.

Geklagt hatte die ehemalig SRF-Wirtschaftsjournalistin auf Geschäftsschädigung. Dabei ging es um Aussagen zu der angeblich nicht so rosigen Performance des von ihr neu gegründeten Unternehmens. 

Überschrieben war der umstrittene Artikel vom 4. Januar «Laeris Frauen-Fond sinkt: hey, who cares?» Unter anderem die «Neue Zürcher Zeitung» oder die «SonntagsZeitung» griffen die Story auf.

Der Klägerin «gelingt es nicht, glaubhaft zu machen, dass die beanstandeten Passagen im umstrittenen Artikel unlauter sind», geht aus dem Urteil des Zürcher Handelsgerichts hervor. 

«Der Artikel thematisiert in vertretbarer Weise, dass ein auf wenige Titel fokussierender Themenfonds wie das elleXX Tracker-Zertifikat mehr Risiko bedeuten kann und dass ein aktiv verwaltetes Finanzpodukt wie das elleXX Tracker-Zertifikat zu tendenziell höheren Kosten führt», so der Handelsrichter weiter.

Daraus folge, dass die verlangte Löschung des gesamten Artikels «unbegründet» sei, so der Zürcher Einzelrichter weiter. Alle vier eingeklagten Punkte wurden abgewiesen.

Publiziert in eigener Sache hat die 13-seitige Urteilsbegründung Lukas Hässigs Finanznews-Portal Inside Paradeplatz am Dienstag. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Patrizia Laeri kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Vertreten wird sie von der Anwältin Rena Zulauf, die auch Jolanda Spiess-Hegglin vertritt.