«Wenn wir dazu beitragen können, dass Whistle-Blower, die in eine ähnliche Situation geraten, inskünftig einen besseren rechtlichen Schutz geniessen, stellen wir unseren Fall in diesem Sinn gerne zu Verfügung.» So begründen Esther Wyler und Margrit Zopfi in einer auf «weltwoche.ch» publizierten Stellungnahme ihren Entscheid, den Schuldspruch des Zürcher Obergerichts doch noch ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Die beiden Frauen betonen: «Wir glauben nach wie vor, das Richtige getan zu haben, wir fühlen uns nicht schuldig.» Unmittelbar nach dem Urteil des Obergerichts hätten sie dazu tendiert, den Schuldspruch zu akzeptieren und ihr Handeln als Akt des zivilen Ungehorsams zu betrachten, bei dem eine Verurteilung billigend in Kauf genommen wird.
Doch: «Zahlreiche Leute, die uns unterstützt hatten, baten uns gleichwohl, den Entscheid noch einmal zu überdenken.» Entscheidend sei für sie vor allem auch die Meinung von Nationalrat Daniel Jositsch, Professor für Strafrecht an der Universität Zürich, der bereits früher in einem analogen Fall zum Schluss gekommen war, dass die vom Obergericht angewandte Praxis nicht mehr zeitgemäss ist, weil sie faktisch immer zu einer Verurteilung des Whistle-Blowers führt. «Nach einer Analyse der obergerichtlichen Urteilsbegründung, die mittlerweile in schriftlicher Form vorliegt, kamen wir gemeinsam zum Schluss, dass eine Beschwerde beim Bundesgericht Aussicht auf Erfolg haben und auf jeden Fall der Rechtssicherheit dienen würde.»
Esther Wyler und Margrit Zopfi wollen sich bis zum Urteil des Bundesgerichtes nicht mehr öffentlich zum Fall äussern. Nach dem Urteil werde sich weisen, «inwieweit allenfalls neue Gesetze zum Schutz von Whistle-Blowern nötig sind».