Montag
23.10.2006, 00:00
Billag überprüft Gratiskunden der SRG
AHV- und IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen müssen seit 2001 keine Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlen, wenn sie ein schriftliches Gesuch gestellt haben. Die Inkassostelle Billag hat am Montag angekündet, dass sie künftig ... weiter lesen
AHV- und IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen müssen seit 2001 keine Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlen, wenn sie ein schriftliches Gesuch gestellt haben. Die Inkassostelle Billag hat am Montag angekündet, dass sie künftig regelmässig kontrollieren will, ob die von den Gebühren Befreiten immer noch dazu berechtigt sind. Weil es ... weiter lesen

