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Montag
23.10.2006

AHV- und IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen müssen seit 2001 keine Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlen, wenn sie ein schriftliches Gesuch gestellt haben. Die Inkassostelle Billag hat am Montag angekündet, dass sie künftig regelmässig kontrollieren will, ob die von den Gebühren Befreiten immer noch dazu berechtigt sind. Weil es laut Billag vor der Einführung dieser Regelung im Jahr 2000 33 000 Haushalte waren, die keine Radio- und TV-Gebühren bezahlen mussten, sind es heute 180 000 Haushalte, die Anspruch auf Gebührenbefreiung haben. Bei den vorgesehenen regelmässigen Kontrollen will die Billag vor allem bei den IV-Bezügern näher hinsehen. In einem ersten Schritt werden dieser Tage rund 25 000 betroffene Haushalte angeschrieben. Weitere Briefe folgen 2007 und in den kommenden Jahren.