Freitag
16.09.2011, 10:55
Schweiz stellt Passwortweitergabe unter Strafe
Damit die Europaratskonvention über die Cyberkriminalität ab dem 1. Januar 2012 auch in der Schweiz gelten kann, hat das Bundesamt für Justiz je eine Anpassung des Strafgesetzbuches und ... weiter lesen
Damit die Europaratskonvention über die Cyberkriminalität ab dem 1. Januar 2012 auch in der Schweiz gelten kann, hat das Bundesamt für Justiz je eine Anpassung des Strafgesetzbuches und des Rechtshilfegesetzes vorgenommen. Beim Straftatbestand des unbefugten Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage («Hacking») ist die Strafbarkeit vorverlagert worden.
Demnach werden künftig bereits das Zugänglichmachen und das Inverkehrbringen von Passwörtern, Programmen und anderen Daten unter Strafe gestellt, wenn der Betreffende weiss oder annehmen muss, dass diese für das illegale Eindringen in ein geschütztes Computersystem ... weiter lesen