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Donnerstag
12.07.2007

Die Stadt Zürich hat vier Werbebildschirmen in der Altstadt den Strom abgedreht. Dies sei notwendig geworden, weil das Bundesgericht den Betreibern ein Ultimatum gesetzt habe, heisst es in der Mitteilung des Hochbauamtes der Stadt Zürich. Anderer Meinung sind da der Betreiber der Werbebildschirme, Jürg Knecht von der Citylights AG, und der Besitzer der Liegenschaft, Paul Güntensperger. Deshalb habe er beim Bundesgericht rekurriert, wie Jürg Knecht gegenüber dem Klein Report am Donnerstagabend bestätigt.

Liegenschaftenbesitzer Güntensperger stellt dem Betreiber ein «gutes Zeugnis» aus. Seit die Citylights AG die Vitrinen an seinem Gebäude gemietet habe, gebe es «keine Schmiereien und verklebte Scheiben» mehr. Im Übrigen halte er die Auflagen der Stadt als einen «untolerierbaren Eingriff» in die Eigentumsrechte, hält Güntensperger in einem Schreiben an die Citylights AG fest.

Die Stadt Zürich ihrerseits beruft sich auf das Bundesgericht; dieses habe die Abschaltung der Bildschirme gefordert. Ein Urteil aus Lausanne liegt jedoch noch nicht vor. Deshalb ist es unverständlich, dass die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt eingegriffen hat. Der betroffene Jürg Knecht hat erwartet, dass der Fall, auch nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts und dem Weiterzug ans Bundesgericht, aufgeschoben werde. Er findet die Haltung des Hochbauamtes der Stadt für unverhältnismässig, da müsste ja in Zukunft für jedes Ladenschaufenster und dessen Dekoration eine Bewilligung beim Amt eingeholt werden, erklärte Knecht gegenüber dem Klein Report. Mehr über den Fall: Juristisches Gezerre um Flachbildschirme in Vitrinen