Bei der Wettbewerbskommission (Weko) steht einiges an Arbeit an, was die Vermarktung von Medien in der Schweiz betrifft. Das neu gegründete Onlinewerbenetz PPN von Tamedia, Ringier und NZZ wird ebenso genau analysiert wie die Vermarktung von Radiowerbezeit durch die Goldbach-Gruppe.
Seit die Publicitas den aufgekauften Radiovermarkter Radiotele nur noch als integrierte Division führt und massiv Stellen abgebaut hat, kann die andere Vermarkterin, die Goldbach-Gruppe in Küsnacht, im Pricing komplett schalten und walten, wie sie will. Hier möchte die Weko von einigen Mediaagenturen Auskunft über eine mögliche Marktbeherrschung haben. Weiter haben einige Mediaagenturen und kleine Onlinevermarkter dicke Umfragepost zum möglichen Onlinevermarktungsnetz PPN auf dem Tisch.
Die Wettbewerbskommission hat ein Auskunftsbegehren in der Sache «Zusammenschlussvorhaben NZZ / Ringier / Tamedia / cXsense / PPN» am 5. und 6. Dezember 2011 abgeschickt. Die Wettbewerbshüter beziehen sich darin auf Medienmitteilungen vom 30. November 2011, an dem die drei Grossverlage etwas überhastet ihr Vermarktungsengagement bekannt gemacht haben, nachdem der Klein Report eine Woche vorher darüber berichtet hatte.
Der Fragebogen für «Nachfrager, Anbieter und Vermittler von Onlinewerbeflächen» ist mit über 32 Fragen zum Online- und Offlinebereich sehr weit gespannt - von «wie gross schätzen Sie den Anteil von Onlinewerbeflächen in Ihrer Branche im Verhältnis zur gesamten Werbefläche in Ihrer Branche?» über «Lassen sich die Werbeflächen nach Ihrer Auffassung in verschiedene Arten unterteilen (z.B. `Spitzeninventar` und/oder `Restinventar`?» bis zu «Erachten Sie die Formen und Arten der Onlinewerbung als austauschbar?», oder auch hochinteressant: «Besteht für Nachfrager Ihrer Werbeflächen eine freie Wahl des Vertriebskanals (wenn Sie Ihre Werbeflächen beispielsweise über einen Vermittler vermarkten, können Werbereibende auch direkt bei Ihnen Werbefläche buchen)?» Und natürlich die Frage der Fragen: «Wie gross schätzen Sie den Gesamtumsatz für Onlinewerbung schweizweit?»
Bis zum 16. Dezember läuft die Eingabefrist der Informationen. Danach kann die Wettbewerbskommission «die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf den Wettbewerb beurteilen», wie es in dem Schreiben heisst.