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Montag
18.12.2006

Journalisten in Deutschland dürfen für ihre Recherchen E-Mails versenden, hat das Münchner Landgericht I festgehalten. Damit hat das Gericht das Recht der Medien zur Informationsbeschaffung über das Interesse eines Klägers gestellt, keine unverlangten E-Mails erhalten zu wollen. Zum noch nichts rechtskräftigen Entscheid ist es gekommen, weil das Wirtschaftsmagazin «Focus-Money» 9000 Steuerberatungskanzleien per E-Mail befragt hatte, um anhand eines Fragebogens seinen Lesern Top-Spezialisten vorzustellen. Die Ergebnisse der Umfrage mündeten in einen elfseitigen redaktionellen Beitrag. Eine Kanzlei hatte auf Unterlassung gegen die E-Mail-Befragung geklagt.

Das Gericht urteilte «Eine vorzunehmende Interessenabwägung ergibt, dass das Interesse der Beklagten an der Zusendung der streitigen E-Mail überwiegt. Auf der einen Seite ist das Interesse des Klägers daran, nicht von unverlangten E-Mails behelligt zu werden, in die Abwägung einzustellen. Auf der anderen Seite ist aber das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung umfassend geschützt. Würde man in der Zusendung jeder Umfrage, oder überhaupt jeder E-Mail einer Redaktion einen rechtswidrigen Eingriff sehen, wäre der Presse die Informationsbeschaffungsmöglichkeit über das Internet fast völlig verwehrt.»