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Freitag
15.12.2006

Der Kanton Neuenburg darf bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2007 zum vierten Mal die elektronische Stimmabgabe testen. Der Bundesrat hat diesem Versuch am Freitag zugestimmt. Der Vote électronique gilt wiederum nur für einen Teil der Stimmberechtigten. Der Bundesrat hat die Höchstzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von 4000 auf 6000 hinaufgesetzt. Zugelassen ist nur, wer im Kanton Neuenburg wohnt und beim kantonalen E-Government-Portal registriert ist. Für die elektronische Stimmabgabe wird den ausgewählten Personen mit dem Stimmrechtsausweis per Post ein Geheimcode zugestellt, der den Zugriff auf das System ermöglicht. Die Stimmabgabe ist anonym, das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt. - Siehe auch: Noch mehr Testabstimmungen mit Computer und Handy, E-Voting Pilotversuch im Kanton Zürich auch per SMS und Streit um Stimmabgabe per Internet in Estland