Im Streit um die Nutzung bestimmter Musiktitel im Internet hat die deutsche Rechte-Verwertungsgesellschaft Gema vor Gericht gegen VideoTube einstweilen Recht bekommen. In einer einstweiligen Verfügung des Kölner Landgerichts wird der VideoTube GmbH (Landshut) verboten, Videoclips zu nutzen, in denen 25 einzeln genannte Musiktitel - etwa von Tokio Hotel oder Bushido - enthalten sind. Die Verwertungsrechte dieser Stücke liegen bei der Gema, begründete ein Gerichtssprecher das Urteil von Köln am Wochenende.
Bei VideoTube können Nutzer beliebige Videos auf der Internetplattform «parken», andere User rufen diese ab. Darunter seien auch viele Clips mit Konzertmitschnitten oder kompletten Musikvideos aus dem Gema-Repertoire hinterlegt. Mit dem Kölner Beschluss werde nun erstmals dem Betreiber einer Videoplattform untersagt, unlizenziert Werke aus dem Gema-Repertoire zu nutzen. Erst kürzlich habe der Betreiber VideoTube die Lizenzverhandlungen mit der Gesellschaft abgebrochen. Die Gema vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben die Urheberrechte von mehr als 60 000 Mitgliedern - Komponisten, Textautoren und Musikverlegern.
Nach Aussagen des Gerichtssprechers müsse der Betreiber aber grundsätzlich - mittels einer Abmahnung - vom Problem in Kenntnis gesetzt werden und ausreichend Zeit und die technische Möglichkeit haben zu reagieren. Im vorliegenden Streit sei dies der Fall gewesen, VideoTube habe auf die Gema-Abmahnungen nicht reagiert. Nach Aussagen der Internetplattform-Betreiber habe die Gema von ihr in einem «dreisten» Vorgehen 20 Prozent des geplanten Umsatzes für 2007 als Abgabe verlangt. Nun rechnen die Betreiber aus Landshut mit einer Klagewelle. Dies, obwohl man immer wieder die Forderungen der Gema erfüllt und mehrfach nach entsprechender Aufforderung auch Videos gelöscht habe.
Sonntag
15.07.2007