Der grösste Schweizer Kabelnetzbetreiber UPC Cablecom will das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend einer analogen Verbreitungsverpflichtung für den Jugendsender Joiz nicht akzeptieren. Wie UPC Cablecom am Donnerstag mitteilte, will man das Urteil vom 23. August vor Bundesgericht anfechten. «Joiz wird bereits seit dem vergangenen März im unentgeltlichen digitalen Angebot von UPC Cablecom verbreitet und ist über verschiedene Kanäle praktisch flächendeckend in der Deutschschweiz empfangbar», begründete der Kabelnetzbetreiber am Donnerstag seinen Entscheid.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte am 10. November 2010 eine Verfügung erwirkt, welche UPC Cablecom verpflichtet, den TV-Sender Joiz unentgeltlich im analogen Programmangebot zu verbreiten. Der Sender erbringe einen besonderen Beitrag zum verfassungsmässigen Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen.
UPC Cablecom vertritt dagegen nach wie vor die Ansicht, dass eine zusätzliche analoge Verbreitung von Joiz «nicht gerechtfertigt» sei. «Es erscheint unverhältnismässig, dafür im 36 Sender umfassenden analogen TV-Angebot ein seit Jahrzehnten etabliertes, deutschsprachiges Service-public-Vollprogramm entfernen zu müssen», erklärte der Kabelnetzbetreiber am Donnerstag. Die für eine zusätzliche Verbreitung notwendigen Eingriffe in das analoge Programmangebot von UPC Cablecom und die damit verbundenen Einschränkungen für die Zuschauer stünden in keinem Verhältnis zu dem von Joiz erwarteten Reichweitengewinn.